Verfahrensdokumentation

Immer häufiger kommt es vor, daß Betriebsprüfer eine Verfahrensdokumentation nach Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) verlangen.

Eine Verfahrensdokumentation nach GoBD beschreibt organisatorische und technische vorhandenen buchhalterisch relevanten Geschäftsprozesse, die zur Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen dienen.

Die Verfahrensdokumentation muss vollständige und nachvollziehbare Informationen über:

beinhalten.

Ein sachverständiger Dritte wird mit der Verfahrensdokumentation in die Lage versetzt sich einen Überblick über alle relevanten Geschäftsprozeße zu verschaffen. Zum Beispiel: